Das zwischen dem türkischen Minister für Nationale Verteidigung und dem JUNKERS-Direktor Hans Sachsenberg abgeschlossenen Protokoll vom 24.11.1929 mit der Luftkriegsführung und Giftgaseinsatz im Jahre 1937/38 in DERSIM

Demeniz / 11. Juni 2014       Rate This

In einem zwischen dem türkischen Minister für Nationale Verteidigung und dem JUNKERS Flugzeugwerk AG – Direktor Hans SACHSENBERG abgeschlossenen Protokoll vom 24.11.1929 mit der Luftkriegsführung und Giftgaseinsatz im Jahre 1937/38 in DERSIM nach Völkerrechtskonvention ist ein Genozid und das Verbrechen gegen Menschlichkeit und verstoß gegen das Völkerrecht.

Dr Ali KILIÇ

Ismailo DEMENIZ

www.mamekiye.de

www.dralikilic.wordpress.com

JUNKERS Luftkriegsführung in DERSIM und Beteiligung mit 50% des Aktienkapitals an der GIFTGAS Fabrik der türkischen Minister für Nationale Verteidigung, abgekürzt „TOMTASCH“ Türkische Motoren- und Flugzeugbau-Aktiengesellschaft gemäß des Vertrages vom 24.11.1929.

Junkers sicherte sich damit praktisch nicht nur die Produktionsbasis für den

Verkehrsflug sowie dessen Durchführung, sondern auch die Herstellung der

wichtigsten Produkte für eine Luftkriegsführung, denn die GASFABRIK sollte

nicht etwa KOCHGAS liefern. In einem zwischen dem türkischen Minister für

Nationale Verteidigung und dem JUNKERS-Direktor Hans Sachsenberg

abgeschlossenen Protokoll vom 24.11.1929 heißt es:

Herr Professor Junkers und Junkers-Flugzeugwerk AG haben auf alle Rechte

verzichtet, die ihnen durch den in der Einleitung dieses Protokolls genannten

Vertrages vom 15. August 1925 und durch die Anlagen A und B dieses Vertrages, durch den Brief über die Bildung der Luftverkehrsgesellschaft und die Angelegenheiten über den Betrieb der Brennstoffe wie Petroleum durch

den Brief über die Bildung der GIFTGAS AG sichergestellt werden können.“(129)

Wenn die Punkte 2-4 des Vertrages bis zu seiner Stornierung auch nie erfüllt wurden, so bleibt für uns entscheidend, daß sich Junkers derartige Monopolrechte sicherte. Das Flugzeug- und Motorenwerk wurde gebaut. Hierfür wurde die Türkische Motoren- und Flugzeugbau-Aktiengesellschaft (abgekürzt „Tomtasch“) gegründet, an der Junkers mit 50% des Aktienkapitals, 1.680.000,00 Türkischen Pfunden, beteiligt war. Da die Gesellschaft nicht die von Junkers vertraglich zugesicherten Flugzeuge mit entsprechender Leistung baute, verweigerte der türkische Staat Zuschüsse und Abnahme der Flugzeuge. Darauf geriet die Tomtasch in Konkurs, und die Verträge mit der Türkei wurden gelöst.

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(129) Ebenda, BL. 65. Anlage A und B,

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3.JUNKERS LUFTKRIEGSFÜHRUNG UND GIFTGAS EINSATZ

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