Liebe Landsleute,

liebe Vorstandsmitglieder und Freunde des armenischen Volkes,

am 10 Juni hat der armenische Fernsehmoderator Nishan Ter-Harutunian während einer Fernsehdiskussion im libanesischen Senderkanal, die Osmanen und den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan scharf kritisiert.

Am nächsten Tag demonstrierten in Beirut ca. 100 Personen mit türkischen Fahnen vor dem Büro des Fernsehkanals und skandierten die ganze Zeit Schimpfwörter und Schmähungen gegen die Armenier.

Am 11. Juni um die Mittagszeit verbreitete der in Dortmund, Deutschland, lebende libanesische Sänger Mounir Hassan, der sich als Vorsitzender des Libanesischen „Mardinli“ Vereins bezeichnet und ein großer Verehrer des türkischen Präsidenten Erdogan ist, über Facebook eine Hassansprache gegen die Armenier.

Einige Auszüge aus seiner Rede:

„Wir, unsere osmanischen Vorfahren und Türken sind sehr stolz auf die Völkermorde, die unsere Vorfahren gegenüber euch Armenier ausgeübt haben“

„weil ihr es verdient habt getötet, verletzt und enthauptet zu werden“

„eure Geschichte ist voll mit Blut, Verrat und Lügen“

„wir wissen, dass eure Geschichte ist voll mit Lügen, trotzdem sind wir stolz auf die Massenmorde, die unsere osmanischen Vorfahren gegen euch ausgeübt haben“

„Die Seelen von unseren Osmanischen Vorfahren sollen gesegnet sein, wir sind stolz auf die, die euch alle getötet haben“

„ihr seid nur die Schuhmacher der Osmanischen Soldaten und Türken“

Außerdem hat er den Fernsehmoderator Nishan der Harutunian als „Hurensohn, Schwuler und Nutte genannt“.

Diese Videobotschaft wurde 13 Stunden lang über Facebook zugänglich und wurde erst nach Beschwerden entfernt.

2 Tage später veröffentlichte er ein neues Video mit ähnlichem Inhalt in Facebook.

Angesichts der Tatsache, dass Mounir Hassan in Deutschland lebt, fordern wir euch alle auf, gegen derartige Volksverhetzungen, Rassismus, Beleidigungen und Gewaltverherrlichungen vorzugehen und ihn anzugehen.

Erinnern wir uns, dass der Deutsche Bundestag am 02.06.16 mit einer Resolution den Völkermord an den Armeniern verurteilt hat.

Einige armenische Organisationen wie der Zentralrat der Armenier in Deutschland und Assembly of Armenians of Europe haben bereits Strafanzeige erstattet.

Wir fordern euch alle auf, auf der Grundlage des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches (StGB) bei der Polizei gegen diese Person Strafanzeige zu erstatten und ein Protestschreiben an den

 

Innenminister des Landes NRW, Herrn Herbert Reul, zu schicken:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Telefon +49 (0)211 / 871 – 01
Fax +49 (0)211 / 871 – 3355
E-Mail poststelle@im.nrw.de

 

Gleichzeitig appellieren wir an euch alle, nur legale und rechtlich korrekte Wege zu beschreiten und Beleidigungen und Beschimpfungen zu vermeiden.

Auszüge aus den §130 und §185 des Strafgesetzbuches (StGB):

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.  gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 185
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raffi Bedikian

Assembly of Armenians of Europe

Section Deutschland

Dinslaken, 21. Juni 2020

Kontakt: E-Mail: dr.raffi.bedikian@aaeurop.org

 

 

 

 

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